Winterdienst


Elbglanz ist bei Schnee und Eis Tag und Nacht für Sie im Einsatz.
Erfahrenes Personal, eine kompetente Organisation und ein umfangreicher Winderdienst-Fuhrpark sorgen dafür, dass Ihre Wege und Parkplätze schnee- und eisfrei bleiben.
So können Sie entspannt die kalte Jahreszeit genießen.

Ihre gesetzlichen Pflichten:

Ein mindestens ein Meter breiter Gehweg vor Ihrem Grundstück muss sofort nach Ende des Schneefalls geräumt und Glätte unmittelbar nach Eintritt abgestreut werden. Bei Schneefall oder Glättebildung nach 20.00 Uhr haben Sie in der Regel für Ihren Winterdienst bis morgens 8.00 Uhr Zeit, an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr. Streusalz darf auf Gehwegen in Hamburg und Schleswig-Holstein generell nicht verwendet werden. Es sollten Sand, Splitt oder andere umweltverträgliche Stoffe mit abstumpfender Wirkung gestreut werden.

Profitieren Sie von unserem Winter-Service

Wir sorgen mit geschultem und zuverlässigem Personal mit zahlreichen Schneeräumfahrzeugen und diversen handgeführten Räummaschinen für eine schnelle Beseitigung von Schnee und Eis.
Von November bis April beseitigen wir Schnee und Eis zum Pauschalpreis.

Wir übernehmen Ihre Haftungspflicht

Bei Vertragsunterzeichnung übernehmen wir die Haftpflichtversicherung
für die Grundstücksflächen.
Egal was passiert, Sie sind über uns versichert!

Rufen Sie einfach unter 040 - 729 19 331 an, oder benutzen Sie das Kontaktformular.
moewe-icon